dimanche 23 novembre 2014

Kündigung wegen Heirat laut Verfassungsgericht rechtens!

Ein katholisches Krankenhaus in Düsseldorf hat einen Chefarzt entlassen, weil er ein zweites Mal geheiratet hatte. Nachdem das Bundesarbeitsgericht die Kündigung noch für unwirksam erklärt hatte, hat Karlsruhe das Urteil am Donnerstag aufgehoben (Az.: 2 BvR 661/12). Begründung: Gerichte dürfen das "kirchliche Selbstverständnis" nur eingeschränkt überprüfen und haben das Recht Mitarbeitern aus "sittlich-moralischen Gründen" zu kündigen. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts verletze die verfassungsrechtlich garantierten Sonderrechte der Kirche.



Mag dies alles formal auch korrekt sein, kann ich doch nicht verhehlen, dass mir der Kamm schwillt. Laut Grundgesetz (Artikel 3, Absatz 3) gilt: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."



Dies verletzt aber die Kirche in Permanenz, denn sie wählt Mitarbeiter nach deren Glauben aus und entlässt ebenfalls aus religiösen Gründen (Eine zweite Heirat ist nach dem Verständnis der Kirche eine "Sünde").



Daraus folgt, dass das Grundgesetz durch die "Sonderrechte" der Kirche in sich widersprüchlich ist. Mal abgesehen davon, dass diese Rechte allen Anti-Diskriminierungsbemühungen Hohn sprechen.



Man kann das Ganze auch noch weiter denken. Die Kirchen überhnehmen in ihren Einrichtungen Aufgaben der öffentlich Hand und werden dafür überwiegend aus öffentlichen Mitteln bezahlt. Obwohl also alle Bürger, gleich welchen Glaubens, dafür bezahlen, gelten dennoch in diesen Einrichtungen kirchliche Sitte und Moral, wodurch die freie Berufsausübung in vielen Bereichen (Krankenhäuser, Kitas, Altenpflegeheime etc.) erschwert wird.



Das gehört geändert.





Kündigung wegen Heirat laut Verfassungsgericht rechtens!

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