Nachdem der nachfolgende Beitrag in unserer Rummelbude "POTT" untergegangen ist, hier noch einmal als eigener Strang:
Wenn ein Ausländer einreist, kann unterstellt werden, dass er damit stillschweigend die Rechtsnormen des Gastlandes anerkennt auch wenn die ihm inhaltlich nicht bekannt sind.
Diesem Grundsatz unterwirft sich jeder bewusst oder unbewusst, der in ein Land mit einem anderen Rechtssystem als das des Heimatlandes einreist, selbst wenn es nur eine Urlaubsreise ist.
Wenn sich ein Ausländer strafbar gemacht hat, hat das Gastland grundsätzlichen Anspruch auf Bestrafung.
Für den Fall einer Ausweisung nach verbüßter Strafe der Übersichtlichkeit halber Stichworte zur Diskussion:
- Illegale Einreise?
- Nochmalige Bestrafung im Zielland nach welchen Rechtsnormen?
- Höhere Bestrafung für das selbe Vergehen möglich nach Maßstäben außerhalb unserer Rechtsnormen (bis zur Todesstrafe)?
- Politische / religiöse Verfolgung im Zielland?
- Verletzung elementarer Menschenrechte im Zielland?
- etc.
Diese Diskussion muss geführt und zu einem Ende gebracht werden, das nach unseren Rechtsansprüchen akzeptabel ist. Dies darf nicht denen überlassen werden, die sich zum Anwalt der Mitte aufspielen. Deren "Mitte" sind die fast durchgehend innen braun lackierten Hools, die wir fassungslos in den Nachrichten erleben durften.
So lange dies nicht geschieht, wird diese Diskussion von vorzugsweise extrem Rechten Kreisen okkupiert und dominiert und für die Förderung politischer Ziele instrumentalisiert, die weit außerhalb derer eines freiheitlichen Rechtsstaats liegen. In dieser Diskussion müssen auch die Stammtischler abgeholt werden, allerdings nicht um den Preis, ihre Parolen und Träumereien eins zu eins umzusetzen.
Auch die Justiz muss endlich aus ihrem Schatten heraustreten und klar machen, dass sie existierendes Recht tatsächlich umsetzt, um den populistischen Begriff der "Kuscheljustiz" ad absurdum zu führen.
Wenn ein Ausländer einreist, kann unterstellt werden, dass er damit stillschweigend die Rechtsnormen des Gastlandes anerkennt auch wenn die ihm inhaltlich nicht bekannt sind.
Diesem Grundsatz unterwirft sich jeder bewusst oder unbewusst, der in ein Land mit einem anderen Rechtssystem als das des Heimatlandes einreist, selbst wenn es nur eine Urlaubsreise ist.
Wenn sich ein Ausländer strafbar gemacht hat, hat das Gastland grundsätzlichen Anspruch auf Bestrafung.
Für den Fall einer Ausweisung nach verbüßter Strafe der Übersichtlichkeit halber Stichworte zur Diskussion:
- Illegale Einreise?
- Nochmalige Bestrafung im Zielland nach welchen Rechtsnormen?
- Höhere Bestrafung für das selbe Vergehen möglich nach Maßstäben außerhalb unserer Rechtsnormen (bis zur Todesstrafe)?
- Politische / religiöse Verfolgung im Zielland?
- Verletzung elementarer Menschenrechte im Zielland?
- etc.
Diese Diskussion muss geführt und zu einem Ende gebracht werden, das nach unseren Rechtsansprüchen akzeptabel ist. Dies darf nicht denen überlassen werden, die sich zum Anwalt der Mitte aufspielen. Deren "Mitte" sind die fast durchgehend innen braun lackierten Hools, die wir fassungslos in den Nachrichten erleben durften.
So lange dies nicht geschieht, wird diese Diskussion von vorzugsweise extrem Rechten Kreisen okkupiert und dominiert und für die Förderung politischer Ziele instrumentalisiert, die weit außerhalb derer eines freiheitlichen Rechtsstaats liegen. In dieser Diskussion müssen auch die Stammtischler abgeholt werden, allerdings nicht um den Preis, ihre Parolen und Träumereien eins zu eins umzusetzen.
Auch die Justiz muss endlich aus ihrem Schatten heraustreten und klar machen, dass sie existierendes Recht tatsächlich umsetzt, um den populistischen Begriff der "Kuscheljustiz" ad absurdum zu führen.
Nehmt den Populisten ihre Schaufenster weg!
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