mardi 17 mars 2015

Nachzahlungsforderungen der GEZ/Rundfunk sind nicht erlaubt

GEZ kam früher auch schon hinterher mit ihren unverschämten Forderungen. Die wissen das sicher genauch, dass sie den betrag bei jemand ohne Einkommen gar nicht erheben dürfen. Ende 2014 also kurz vor Weihnachten genau mit einer Rechnung in Höhe von über 400,-- Euro das Weinachtsfest zu vermasseln bei jemand ohne Einkommen, wo der Betrag gar nicht erhoben werden darf, ist unverschämt.





Nachzahlungsforderungen der GEZ/Rundfunk sind nicht erlaubt

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