vendredi 13 mars 2015

Striktes Kopftuchverbot an nordrhein-westfälischen Schulen offenbar unzulässig

Das rigide Kopftuchverbot an nordrhein-westfälischen Schulen ist offenbar unzulässig: Diese Entscheidung will das Bundesverfassungsgericht laut einem verfrüht bekannt gewordenen Urteil heute verkünden. Nach einem inzwischen vielfach aufgegriffenen Zeitungsbericht der taz verstößt das pauschale Verbot gegen die Religionsfreiheit. Ferner kippten die Richter eine weitere Klausel in dem Gesetz, mit der die "Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen" an Schulen privilegiert werde: sie verstoße gegen das Grundgesetz, das Benachteiligungen aus religiösen Gründen verbietet.



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Geklagt hatten zwei muslimische Pädagoginnen, von der eine laut taz gekündigt und die andere abgemahnt wurde, weil sie im Dienst ein Kopftuch beziehungsweise eine Mütze getragen hatten.

Im Verwaltungsdienst des Landes dagegen sind Kopftücher am Arbeitsplatz m.W. erlaubt.



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Der Tenor der Grundsatzentscheidung des BVerfG wurde durch eine Computerpanne vorab bekannt. Sofern sich das bestätigt, finde ich das Urteil richtig. Sicher kann man lange darüber debattieren, ob religiöse Bekundungen etwas an Schulen verloren haben - meiner Meinung nach nicht. Aber da Deutschland kein laizistischer, sondern lediglich ein säkularer Staat ist, ist es nur folgerichtig und konsequent, muslimischen Lehrkräften die gleichen Rechte zuzugestehen wie christlichen und jüdischen. Das Gesetz muss jetzt wohl noch einmal überarbeitet werden.





Striktes Kopftuchverbot an nordrhein-westfälischen Schulen offenbar unzulässig

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