Manche Leute versuchen aus K.... Geld zu machen.
Mitte Juni bekam ich von einem Inkasso Unternehmen Post, in dem dieses auf eine
von meiner Seite aus säumige Zahlung von 4,95 € wies, die damals seit 4 Monaten offen stand.
War nicht nett und ok von mir, dass ich diesen Betrag damals noch nicht bezahlt habe.
Für die Einleitung des Inkassos wollte das betreffende Unternehmen schlappe 42, 81 Euro,
also 37,86 Euro für einmal ein schlaffes nicht eingeschrieben versendetes automatisiert erstelltes Briefchen schicken.
Ich habe dann wenige Tage später an das Unternehmen, dem ich zum damaligen Zeitpunkt die ursprüngliche und berechtigte Hauptforderung in Höhe von 4,95 Euro schuldete, diesen Betrag überwiesen und diesen
im eigenen Ermessen um 5, 05 Euro auf dann 10 Euro aufgestockt. Diese 5,05 Euro wurden von mir explizit
im Verwendungszweck der Überweisung als Ausgleich für Säumniszinsen und die oben genannte nicht eingeschrieben versendete Zahlungserinnerung benannt.
Die Zahlung der oben benannten Forderung habe ich mit folgenden Schreiben verweigert:
Schreiben Thomas Schüller an die Firmen Hewlett Packard (Stuttgart) und Diagonal Inkasso (Buchholz)
Sehr geehrte Damen und Herren,
in einem als Mahnung tituliertem Schreiben mit Datum vom 11.06.2014 versehen, fordert mich die Firma Diagonal Inkasso GmbH unter Nennung des Aktenzeichen BIL 117 831 591 auf, eine Zahlung von 42, 81 Euro auf das Konto dieser Firma bis zum 21.06.2014 einzuzahlen. Die Pflicht zur Zahlung dieses Betrages ergäbe sich aus einer Zusammensetzung einer bis dato nicht bezahlten Hauptforderung von 4,95 Euro zuzüglich Inkassokosten von 31,50 Euro + 0,06 Euro Verzugszinsen + einer Auslagenpauschale von 6,30 Euro. .
Ich erkläre hiermit verbindlich, dass ich diese Forderung in dieser Höhe für nicht gerechtfertigt und nicht durch gesetzlichen Bestimmungen gedeckt halte und dass ich aus diesem Grunde der oben benannten Forderung nicht nachkommen werde.
Ich werde meiner Zahlungspflicht gegenüber der Fa. Hewlett Packard direkt nachkommen, aber nur in einer Höhe, die angesichts der ursprünglichen Forderung von 4,95 Euro und in Anbetracht des bis dato von allen Akteuren zu tragenden Verantwortung mir zulässig erscheint, sprich ich sehe eine Zahlung von 10 Euro als angemessen, um den durch die späte Zahlung entstandenen Aufwand (Säumniszinsen und etwaige Bearbeitung) ab zu gellten.
Dieser Betrag geht der Fa. Hewlett Packard in den nächsten Tagen zu.
Ich lege mit diesem Schreiben Widerspruch gegen die von der Firma Diagonal Inkasso GmbH unter dem benannten Aktenzeichen erhobene Forderung ein, die Begründung dafür entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Punkt 1.
Ferner verdächtige ich die oben benannten Forderung des versuchten Mahnwuchers, den ich im nachfolgenden Punkt 2 zu begründen versuche. Dieser Verdacht des versuchten Mahnwuchers lässt mich rechtliche Schritte bzw. eine Anzeige gegen Diagonal Inkasso GmbH gegebenenfalls auch die Fa. Hewlett Packard erwägen.
Ich bitte die mitangeschriebenen Verbraucherschutzzentralen der Länder, die von mir in diesem Beschreiben erhobene Beschwerde gegen Diagonal Inkasso zu prüfen, sollten aus Sicht des Verbraucherschutz entsprechende Schritte gegen Diagonal Inkasso (bzw. Heweltt Packard) als sinnvoll erscheinen, stünde ich als Informant in eigener Sache zur Verfügung und biete eine Befreiung von der Schweigepflicht an.
Sollte die Firma Diagonal Inkasso wie in oben benanntem Schreiben angekündigt, im Falle der Nichtzahlung der benannten Forderung das gerichtliche Mahnverfahren gegen meine Person einleiten, werde ich meinen Widerspruch aufrechterhalten und in der betreffenden gerichtlichen Auseinandersetzung eine Klärung dieses Sachverhaltes suchen.
Veröffentlichungen meiner Beschwerde im Internet zuzüglich einer Dokumentation der weiteren Auseinandersetzungen behalte ich mir vor.
1. Begründung für den Widerspruch gegen Forderung Diagonal Inkasso GmbH
gegenüber Thomas Schüller (Aktenzeichen BIL 117 831 591)
Ich habe im Februar 2014 einen kostenfrei angebotenen Artikel der Fa. Hewlett-Packard GmbH über dass Internet bestellt, für dessen erfolgreichen Versand wie vorab angekündigt und vertragsgemäß 4,95 Euro in Rechnung gestellt wurden. Meine Person ist der Begleichung meiner Schuld gegenüber der Fa. Hewlett-Packard GmbH 4 Monaten nach Rechnungserhalt nicht nachgekommen, das bedaure ich aufrichtig und bitte die betroffene Fa. Hewlett-Packard GmbH um Entschuldigung wegen diesem von mir zu verantwortenden Versäumnis.
Ich möchte verbindlich erklären, dass kein mieser Vorsatz im Spiel war, aber der normal bestallten Personen vielleicht lächerlich gering erscheinende Betrag von 4,95 Euro konnte von mir auf Grund meiner schwierigen Finanzsituation nicht wie eigentlich von mir gewollt zeitnah beglichen werden. Da meine prekäre Finanzsituation leider auf Grund der miserablen Jobsituation ein stabiler Zustand geblieben ist, habe ich zwar bezahlen wollen, aber die Zahlung herausgeschoben, bis ich sie leider schlicht weg vergessen habe.
Dieses Verhalten meinerseits versuche ich mit dieser Erklärung nur zu begründigen, nicht zu entschuldigen.
Nach der Anerkenntnis meiner Verantwortung für die bis dato nicht erfolgte Zahlung
komme ich jedoch zu den Versäumnissen der Fa. Hewlett-Packard GmbH und der Fa. Diagonal Inkasso GmbH:
Beiden Firmen werfe ich vor, dass sie nicht ansatzweise der Schadensminderungspflicht
gemäß § 254 Abs. 2 BGB Genüge zu leisten versucht haben:
Bis zum oben benannten von Diagonal Inkasso versendeten Schreiben vom 11.06.2014 ist seitens der Fa. Hewlett-Packard GmbH keine einzige Erinnerung oder Mahnung erfolgt, welche niedrigschwellig versucht hätte, an den offenen Rechnungsbetrag zu erinnern.
Die Weitergabe der ursprünglichen Forderung an Diagonal Inkasso GmbH ohne jeglichen Versuch der Zahlungserinnerung werte ich als eine Verletzung der oben benannten Schadensminderungspflicht, so dass ich die auf Grund dieser Verletzung in Folge entstandenen Mehrkosten in dieser Höhe als rechtlich nicht begründet zurückweise.
Sollten Inkasso Diagonal das anders sehen, können wir diese Frage in Kürze gerichtlich klären.
2. Verdacht des seitens der Fa. Diagonal Inkasso GmbH
und der Fa. Hewlett-Packard GmbH versuchten Mahnwuchers:
Das oben benannte Versäumnis der Fa. Hewlett-Packard GmbH und der Fa. Diagonal Inkasso GmbH bezogen auf die Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB erscheint mir in Kombination mit der oben benannten Forderung
über einen Betrag von 42, 81 Euro als eine Form versuchten Mahnwuchers. Einseitig sollen meiner Person die alleinige Verantwortung für den angeblich behaupteten Schaden zugeschrieben werden, der die oben benannte Forderung legitimieren soll.
Das scheint bezogen auf Diagonal Inkasso Prinzip zu haben, diese Firma genießt im Internet einen denkbar schlechten Ruf, hier nur einige wenige Beispiele, die sich nach kurzer Recherche im Netz finden lassen.
http://ift.tt/1zaNTUN
http://ift.tt/1zaNVMl
http://ift.tt/1zaNVMn
Es scheint, als soll aus der Situation, wenn Schuldner nach längeren Zeit nicht ihrer Zahlungspflicht nachgekommen sind, egal ob das Vorsatz oder schlicht weg aus Versehen geschah, vorsätzlich Kapital geschlagen werden, das kann die von der Fa. Hewlett-Packard GmbH nicht versuchte Erinnerung an die ausstehende Zahlung begründen. Das Versäumnis bezogen auf die Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB , das beide Firmen zu verantworten haben, wäre dann eher einer vorsätzlichen Natur begründet, was den Verdacht des vorsätzlich versuchten Mahnwuchers bestärkt.
Hier stehen in Folge einem eher geringen Rechnungsbetrag und einer geringen Summe von Verzugszinsen (0.06 Euro) Gebühren in rechtlich unbegründeter und willkürlich gewählter Höhe gegenüber, die den Aspekt des vorsätzlich versuchten Mahnwuchers unterstreichen.
Aus diesem Grund sehe ich es als geboten,
mich der oben benannten Forderungen und der folgenden Schritte seitens Diagonal Inkassos entschieden zu widersetzen.
Mit freundlichen Grüßen, Thomas Schüller
Ich habe heute das 7. oder 8. Schreiben von den Inkassobrüdern bekommen.
Jedes mal wird (bar jeder Rechtsgrundlage) mit einem gerichtlichen Verfahren gedroht,
ich müsste eigentlich inzwischen schon zum Tode verurteilt worden sein, wenn
die teuren Panikmacher mit ihrer billigen Panikmache recht hätten. :p
Haben Sie nur nicht und ich finde, dass diese miese und lächerliche versuchte Form von
Mahnwucher öffentlich gemacht gehört. Es ist eine Schande, was die sich da aus Buchholz erlauben.
Demnächst mehr in diesem Kino.
Mitte Juni bekam ich von einem Inkasso Unternehmen Post, in dem dieses auf eine
von meiner Seite aus säumige Zahlung von 4,95 € wies, die damals seit 4 Monaten offen stand.
War nicht nett und ok von mir, dass ich diesen Betrag damals noch nicht bezahlt habe.
Für die Einleitung des Inkassos wollte das betreffende Unternehmen schlappe 42, 81 Euro,
also 37,86 Euro für einmal ein schlaffes nicht eingeschrieben versendetes automatisiert erstelltes Briefchen schicken.
Ich habe dann wenige Tage später an das Unternehmen, dem ich zum damaligen Zeitpunkt die ursprüngliche und berechtigte Hauptforderung in Höhe von 4,95 Euro schuldete, diesen Betrag überwiesen und diesen
im eigenen Ermessen um 5, 05 Euro auf dann 10 Euro aufgestockt. Diese 5,05 Euro wurden von mir explizit
im Verwendungszweck der Überweisung als Ausgleich für Säumniszinsen und die oben genannte nicht eingeschrieben versendete Zahlungserinnerung benannt.
Die Zahlung der oben benannten Forderung habe ich mit folgenden Schreiben verweigert:
Schreiben Thomas Schüller an die Firmen Hewlett Packard (Stuttgart) und Diagonal Inkasso (Buchholz)
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in einem als Mahnung tituliertem Schreiben mit Datum vom 11.06.2014 versehen, fordert mich die Firma Diagonal Inkasso GmbH unter Nennung des Aktenzeichen BIL 117 831 591 auf, eine Zahlung von 42, 81 Euro auf das Konto dieser Firma bis zum 21.06.2014 einzuzahlen. Die Pflicht zur Zahlung dieses Betrages ergäbe sich aus einer Zusammensetzung einer bis dato nicht bezahlten Hauptforderung von 4,95 Euro zuzüglich Inkassokosten von 31,50 Euro + 0,06 Euro Verzugszinsen + einer Auslagenpauschale von 6,30 Euro. .
Ich erkläre hiermit verbindlich, dass ich diese Forderung in dieser Höhe für nicht gerechtfertigt und nicht durch gesetzlichen Bestimmungen gedeckt halte und dass ich aus diesem Grunde der oben benannten Forderung nicht nachkommen werde.
Ich werde meiner Zahlungspflicht gegenüber der Fa. Hewlett Packard direkt nachkommen, aber nur in einer Höhe, die angesichts der ursprünglichen Forderung von 4,95 Euro und in Anbetracht des bis dato von allen Akteuren zu tragenden Verantwortung mir zulässig erscheint, sprich ich sehe eine Zahlung von 10 Euro als angemessen, um den durch die späte Zahlung entstandenen Aufwand (Säumniszinsen und etwaige Bearbeitung) ab zu gellten.
Dieser Betrag geht der Fa. Hewlett Packard in den nächsten Tagen zu.
Ich lege mit diesem Schreiben Widerspruch gegen die von der Firma Diagonal Inkasso GmbH unter dem benannten Aktenzeichen erhobene Forderung ein, die Begründung dafür entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Punkt 1.
Ferner verdächtige ich die oben benannten Forderung des versuchten Mahnwuchers, den ich im nachfolgenden Punkt 2 zu begründen versuche. Dieser Verdacht des versuchten Mahnwuchers lässt mich rechtliche Schritte bzw. eine Anzeige gegen Diagonal Inkasso GmbH gegebenenfalls auch die Fa. Hewlett Packard erwägen.
Ich bitte die mitangeschriebenen Verbraucherschutzzentralen der Länder, die von mir in diesem Beschreiben erhobene Beschwerde gegen Diagonal Inkasso zu prüfen, sollten aus Sicht des Verbraucherschutz entsprechende Schritte gegen Diagonal Inkasso (bzw. Heweltt Packard) als sinnvoll erscheinen, stünde ich als Informant in eigener Sache zur Verfügung und biete eine Befreiung von der Schweigepflicht an.
Sollte die Firma Diagonal Inkasso wie in oben benanntem Schreiben angekündigt, im Falle der Nichtzahlung der benannten Forderung das gerichtliche Mahnverfahren gegen meine Person einleiten, werde ich meinen Widerspruch aufrechterhalten und in der betreffenden gerichtlichen Auseinandersetzung eine Klärung dieses Sachverhaltes suchen.
Veröffentlichungen meiner Beschwerde im Internet zuzüglich einer Dokumentation der weiteren Auseinandersetzungen behalte ich mir vor.
1. Begründung für den Widerspruch gegen Forderung Diagonal Inkasso GmbH
gegenüber Thomas Schüller (Aktenzeichen BIL 117 831 591)
Ich habe im Februar 2014 einen kostenfrei angebotenen Artikel der Fa. Hewlett-Packard GmbH über dass Internet bestellt, für dessen erfolgreichen Versand wie vorab angekündigt und vertragsgemäß 4,95 Euro in Rechnung gestellt wurden. Meine Person ist der Begleichung meiner Schuld gegenüber der Fa. Hewlett-Packard GmbH 4 Monaten nach Rechnungserhalt nicht nachgekommen, das bedaure ich aufrichtig und bitte die betroffene Fa. Hewlett-Packard GmbH um Entschuldigung wegen diesem von mir zu verantwortenden Versäumnis.
Ich möchte verbindlich erklären, dass kein mieser Vorsatz im Spiel war, aber der normal bestallten Personen vielleicht lächerlich gering erscheinende Betrag von 4,95 Euro konnte von mir auf Grund meiner schwierigen Finanzsituation nicht wie eigentlich von mir gewollt zeitnah beglichen werden. Da meine prekäre Finanzsituation leider auf Grund der miserablen Jobsituation ein stabiler Zustand geblieben ist, habe ich zwar bezahlen wollen, aber die Zahlung herausgeschoben, bis ich sie leider schlicht weg vergessen habe.
Dieses Verhalten meinerseits versuche ich mit dieser Erklärung nur zu begründigen, nicht zu entschuldigen.
Nach der Anerkenntnis meiner Verantwortung für die bis dato nicht erfolgte Zahlung
komme ich jedoch zu den Versäumnissen der Fa. Hewlett-Packard GmbH und der Fa. Diagonal Inkasso GmbH:
Beiden Firmen werfe ich vor, dass sie nicht ansatzweise der Schadensminderungspflicht
gemäß § 254 Abs. 2 BGB Genüge zu leisten versucht haben:
Bis zum oben benannten von Diagonal Inkasso versendeten Schreiben vom 11.06.2014 ist seitens der Fa. Hewlett-Packard GmbH keine einzige Erinnerung oder Mahnung erfolgt, welche niedrigschwellig versucht hätte, an den offenen Rechnungsbetrag zu erinnern.
Die Weitergabe der ursprünglichen Forderung an Diagonal Inkasso GmbH ohne jeglichen Versuch der Zahlungserinnerung werte ich als eine Verletzung der oben benannten Schadensminderungspflicht, so dass ich die auf Grund dieser Verletzung in Folge entstandenen Mehrkosten in dieser Höhe als rechtlich nicht begründet zurückweise.
Sollten Inkasso Diagonal das anders sehen, können wir diese Frage in Kürze gerichtlich klären.
2. Verdacht des seitens der Fa. Diagonal Inkasso GmbH
und der Fa. Hewlett-Packard GmbH versuchten Mahnwuchers:
Das oben benannte Versäumnis der Fa. Hewlett-Packard GmbH und der Fa. Diagonal Inkasso GmbH bezogen auf die Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB erscheint mir in Kombination mit der oben benannten Forderung
über einen Betrag von 42, 81 Euro als eine Form versuchten Mahnwuchers. Einseitig sollen meiner Person die alleinige Verantwortung für den angeblich behaupteten Schaden zugeschrieben werden, der die oben benannte Forderung legitimieren soll.
Das scheint bezogen auf Diagonal Inkasso Prinzip zu haben, diese Firma genießt im Internet einen denkbar schlechten Ruf, hier nur einige wenige Beispiele, die sich nach kurzer Recherche im Netz finden lassen.
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Es scheint, als soll aus der Situation, wenn Schuldner nach längeren Zeit nicht ihrer Zahlungspflicht nachgekommen sind, egal ob das Vorsatz oder schlicht weg aus Versehen geschah, vorsätzlich Kapital geschlagen werden, das kann die von der Fa. Hewlett-Packard GmbH nicht versuchte Erinnerung an die ausstehende Zahlung begründen. Das Versäumnis bezogen auf die Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB , das beide Firmen zu verantworten haben, wäre dann eher einer vorsätzlichen Natur begründet, was den Verdacht des vorsätzlich versuchten Mahnwuchers bestärkt.
Hier stehen in Folge einem eher geringen Rechnungsbetrag und einer geringen Summe von Verzugszinsen (0.06 Euro) Gebühren in rechtlich unbegründeter und willkürlich gewählter Höhe gegenüber, die den Aspekt des vorsätzlich versuchten Mahnwuchers unterstreichen.
Aus diesem Grund sehe ich es als geboten,
mich der oben benannten Forderungen und der folgenden Schritte seitens Diagonal Inkassos entschieden zu widersetzen.
Mit freundlichen Grüßen, Thomas Schüller
Ich habe heute das 7. oder 8. Schreiben von den Inkassobrüdern bekommen.
Jedes mal wird (bar jeder Rechtsgrundlage) mit einem gerichtlichen Verfahren gedroht,
ich müsste eigentlich inzwischen schon zum Tode verurteilt worden sein, wenn
die teuren Panikmacher mit ihrer billigen Panikmache recht hätten. :p
Haben Sie nur nicht und ich finde, dass diese miese und lächerliche versuchte Form von
Mahnwucher öffentlich gemacht gehört. Es ist eine Schande, was die sich da aus Buchholz erlauben.
Demnächst mehr in diesem Kino.
Abzockversuch per Inkasso
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