dimanche 26 octobre 2014

Humor und Religion: Nu(h)r lustig oder beleidigend?

Wer bisher noch nicht wusste, wie die Überlastung der Justiz zustande kommt, kann das seit zwei Tagen am Beispiel des preisgekrönten Kabarettisten Dieter Nuhr nachvollziehen. Wegen fortgesetzter Witzeleien über den Islam, die man lustig finden kann oder nicht, wurde er jetzt von dem türkischstämmigen Deutschen Erhat Toka nach § 166 StGB - Beschimpfung von Bekenntnissen - angezeigt. Toka, der im bislang eher beschaulichen Osnabrück eine Kampfsport-Schule betreibt und zur Salafisten-Szene gehören soll, bezeichnete den Kabarettisten als "Hassprediger" und wirft ihm "blöde, dumme Hetze" vor. Nuhr findet das nicht witzig.



Nuhr fand es auch nicht witzig, dass die 'Neue Osnabrücker Zeitung' über den Fall berichtete und einen Kommentar der Chefredaktion dazu stellte. Auf seiner Facebook-Seite wetterte er gegen die NOZ-Journalisten und fragte rhetorisch: "Braucht ein Land, das solche Zeitungen hat, überhaupt noch Islamisten?"



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Jedenfalls verbot er der NOZ, an einem seiner Auftritte gestern Abend in Osnabrück teilzunehmen. Seinen Kontrahenten Toka, der zwecks PR in eigener Sache mit 80 Gleichgesinnten gegen Nuhr demonstrieren wollte, zog es derweil in kühler Herbstwitterung mit angeblich ganzen 30 (in Worten: dreißig) Gegendemonstranten auf die Straße.



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Das alles könnte man nun als Posse aus der Provinz abtun und nebenbei darauf wetten, dass die Anzeige von Toka gegen Nuhr genau so folgenlos verpufft wie eine vorige Anzeige von Nuhr gegen Toka wegen Beleidigung.

Man könnte Tokas Anzeige als Retourkutsche lesen und als Versuch, dem Kabarettisten genau so eins reinzudröhnen wie zuvor umgekehrt. Man könnte auch spekulieren, dass es Toka neben ein bisschen Werbung für seine Kampfsportschule auch darum gehen dürfte, im Sinne islamistisch gepolter Hardliner zu propagieren und sich ansonsten darauf verlassen, dass die Osnabrücker Staatsanwaltschaft die Sache vernünftig einzuordnen weiß. Aber.



Inzwischen geistert die Story durch zahlreiche Medien, das Rauschen im Blätterwald schwillt immer weiter an; auch in sozialen Medien wird kontrovers und zum Teil erbittert diskutiert. Alles nu(h)r Blödsinn? Oder Ernst?



Und was soll man vom § 166 StGB halten, der für die "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen" eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vorsieht? Ist der überhaupt noch zeitgemäß?





Humor und Religion: Nu(h)r lustig oder beleidigend?

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